Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma TellSolar Technik GmbH

1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma TellSolar Technik  GmbH, die die Lieferung (Kaufverträge) oder die Lieferung und Montage  (Werkverträge) von Solaranlagen und Solaranlagen-Komponenten zum  Gegenstand haben. 

2. Die Gewährleistungsrechte bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen  des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Verjährungsfrist für Ansprüche und  Rechte wegen Mängel beträgt zwei Jahre ab Gefahrübergang.  

3. Der Gefahrübergang tritt bei der Fertigstellung der Anlage bzw. der Übergabe der  zu liefernden Sachen ein. 

4. Herstellergarantien: Soweit Hersteller von verbauten Komponenten Garantien für  ihre Produkte abgeben, handelt es sich um selbständige Verträge zwischen dem  Kunden und dem Hersteller. Rechte aus diesen Verträgen kann der Kunde direkt  gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen. 

5. Die Einrichtung der herstellerbezogenen Portale zur Visualisierung ist ein  freiwilliger und kostenloser Service von TellSolar Technik GmbH. Sollte es zu  Problemen, die der Darstellung von Daten oder Portalausfällen kommen, haftet  TellSolar Technik GmbH nicht. Die Ersteinrichtung wird durch TellSolar Technik  GmbH kostenlos als Kulanzleistung durchgeführt. Hierfür muss eine geeignete  Internetverbindung vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Wird die  Verbindung vom Router des Kunden zum z.B. Wechselrichters nicht über einen  festen Anschluss (LAN-Kabel) umgesetzt, dann wird durch TellSolar Technik  GmbH über Power Line eine Verbindung vom Router des Kunden zum z.B.  Wechselrichter hergestellt. Diese Verbindung ist für den Kunden bei der  Errichtung kostenlos. Power Line Verbindungen sind oft die einzige Möglichkeit,  den Router des Kunden mit dem z.B. Wechselrichter zu verbinden. Es besteht  aber immer die Möglichkeit, dass es bei dieser Art der Verbindungen zu  Verbindungsabbrüchen führt. Für diese Abbrüche ist TellSolar Technik GmbH  nicht verantwortlich und haftete hierfür auch nicht. Selbstverständlich helfen wir  Ihnen, wenn möglich, die Störung zu beheben. Sollte hierfür ein vor Ort Einsatz  nötig sein, wird der Einsatz, nach dem zur Zeit des Einsatzes gültigen  Stundensatzes zuzüglich An- und Abfahrzeit berechnet. 

6. Eine telefonische Hilfestellung auch nach den zwei Jahren der gesetzlichen  Gewährleistungszeit ist für uns selbstverständlich und ist in einem normalen  Rahmen für unsere Kunden kostenlos. Sollte für eine Störung ein vor Ort Einsatz  nötig sein, wird der Einsatz, nach dem zur Zeit des Einsatzes gültigen  Stundensatzes zuzüglich An- und Abfahrzeit berechnet. Ausgenommen sind  Kunden mit einem gültigen Service Vertrag (siehe Bedingungen im Service  Vertrag). 

7. Sollten Updates erforderlich sein, werden diese in den ersten zwei Jahren  kostenlos erstellt. Nach dem zweiten Jahr werden diese mit dem nach dem zur  Zeit des Einsatzes gültigen Stundensatzes zuzüglich An- und Abfahrzeit  berechnet.

8. Störungen der z.B. Wechselrichter werden über die Herstellergarantien für  unsere Kunden abgewickelt. In den ersten zwei Jahren ist dieses kostenlos. Nach  dem zweiten Jahr wird der Aufwand zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung nach  dem zur Zeit des Einsatzes gültigen Stundensatzes zuzüglich An- und Abfahrzeit  berechnet. Sofern die Herstellergarantie die Kosten für das Ersatzteil bzw. des  z.B. Wechselrichters übernimmt, kommen keine weiteren Kosten auf unseren  Kunden zu. 

9. Es besteht keine Pflicht, ausgenommen mit Service Vertrag, Störungen bis zu  einem bestimmten Zeitpunkt bearbeitet zu haben. 

10.Bei Selbstverschulden durch unseren Kunden, wird der Reparaturaufwand nach  dem zur Zeit des Einsatzes gültigen Ersatzteilpreisen, Stundensatzes zuzüglich  An- und Abfahrzeit berechnet. 

11. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bauliche Voraussetzungen (Statik,  Dachneigung, Brandschutz, behördliche Genehmigungen) erfüllt sind. Die  Prüfung der Statik und Eignung der für die PV-Anlage vorgesehenen Flächen und  Räume obliegt dem Kunden. 

12. Die Firma TellSolar Technik GmbH haftet nicht für Schäden, die auf der  mangelnden Eignung (einschl. Materialschwächen, Konstruktionsfehler,  unzureichende Statik) der baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an der die  Solaranlage angebracht werden soll. 

13.Photovoltaikanlagen beeinträchtigen in der Regel nicht die vorhandene  Blitzschutzanlagen Blitzschutzanlage auf dem Dach. Eine Prüfung nach der  Installation der Photovoltaik-Anlage ist jedoch erforderlich und vom Kunden  selbst zu beauftragen. 

14.Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurden, sind  Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindlichen Angaben 

15. TellSolar Technik GmbH haftet nicht bei verspäteter Lieferung durch  Vorlieferanten.  

16. TellSolar Technik GmbH haftet nicht für den Ausfall der Anlage und gewährt auch  keinen Schadenersatz für entgangene Einnahmen und entgangene Erträge. 

17. Die Firma TellSolar Technik GmbH behält sich an den gelieferten bzw. gelieferten  und montierten Komponenten der Solaranlage das Eigentum vor bis zur  vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises. 

18.Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung bei  Kaufverträgen nach Lieferung und bei Werkverträgen nach Abnahme. 

19. Rechnungen sind binnen 14 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, ohne Abzug  zur Zahlung fällig. 

20. Im Einzelfall getroffene Individuelle bzw. von den AGB abweichende  Vereinbarungen mit Kunden gelten nur dann, wenn sie in Textform erfolgen und  durch die Firma TellSolar Technik GmbH bestätigt wurden. 

21.Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.

22. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus den  Geschäftsbeziehungen mit Kunden ist der Geschäftssitz der Firma TellSolar  Technik Gmbh in Wiehl (Amtsgericht Gummersbach und Landgericht Köln). 

23.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder  werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die  Parteien werden an Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine  Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung  wirtschaftlich und rechtliche am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei  Vertragslücken.

AGB – Stand: 26.02.2026 © – Vervielfältigung verboten.